Quellen & Methodik
Kontaktdaten
Jede Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse wurde auf der offiziellen Website des jeweiligen Kreises, der Stadt oder des Landesjugendamts geprüft. Die Quelle ist auf jeder Seite verlinkt. Private Verzeichnisse nutzen wir nicht als Quelle. Letzte Prüfung: 29.09.2026.
Ausgangspunkt war der Datensatz „Jugendämter der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Open Data), Lizenz Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Die Daten wurden aktualisiert und ergänzt.
Zuständigkeit
Gemeinden und Kreise: Statistisches Bundesamt (Destatis), Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 30.06.2026, dl-de/by-2-0. Postleitzahlen und Berliner und Hamburger Bezirke: © OpenStreetMap-Mitwirkende über OpenPLZ API, Lizenz ODbL.
Eine Postleitzahl kann mehrere Gemeinden umfassen. Dann zeigt die Suche alle in Frage kommenden Jugendämter. Entscheidend ist immer der tatsächliche Wohnort. Sonderzuständigkeiten, etwa für unbegleitete minderjährige Geflüchtete oder bei Umzug während eines laufenden Verfahrens, bildet das Verzeichnis nicht ab.
Fehler melden
Stimmt eine Angabe nicht mehr? Schreiben Sie uns an support@specterlaw.ai. Wir prüfen und korrigieren zeitnah.