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Alle 573 Jugendämter in Deutschland

Welches Jugendamt ist für Sie zuständig?

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Häufig gesucht

So bestimmt sich die Zuständigkeit

Zuständig ist in der Regel das Jugendamt am Wohnort der Eltern, genauer am gewöhnlichen Aufenthalt (§ 86 SGB VIII). Leben die Eltern getrennt, zählt meist der Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat ein Jugendamt. Vor allem in Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Ländern, betreiben größere Städte zusätzlich ein eigenes. Für diese Städte ist dann nicht der Kreis zuständig. Die Suche oben berücksichtigt das.

Wofür Eltern zum Jugendamt gehen

Beistandschaft für den Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, Beratung bei Trennung und Umgang. Vieles davon ist kostenlos. Zu den Ratgebern.