Baden-Württemberg
Jugendamt Stadt Freiburg im Breisgau
Zuständig für alle Familien mit Wohnsitz in Freiburg im Breisgau.
Kontakt
- Anschrift
- Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Freiburg im Breisgau
Europaplatz 1
79098 Freiburg im Breisgau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 761 201-8310
- aki@stadt.freiburg.de
- Offizielle Website
- freiburg.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Was Sie hier kostenlos erledigen
Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt Stadt Freiburg im Breisgau?
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Freiburg im Breisgau sitzt in Europaplatz 1, 79098 Freiburg im Breisgau. Telefon: +49 761 201-8310. E-Mail: aki@stadt.freiburg.de. Termine vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Stadt Freiburg im Breisgau?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Stadt Freiburg im Breisgau die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
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