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Ratgeber · Stand 29.09.2026

Unterhaltsvorschuss 2026

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt der Staat ein. Den Antrag stellen Sie bei der Unterhaltsvorschussstelle, die meist zum Jugendamt gehört.

0 bis 5 Jahre
227 €
pro Monat
6 bis 11 Jahre
299 €
pro Monat
12 bis 17 Jahre
394 €
pro Monat, mit Zusatzbedingungen

So berechnet sich der Betrag

Der Unterhaltsvorschuss entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergelds (§ 2 UVG). 2026 beträgt der Mindestunterhalt 486, 558 und 653 € je nach Altersstufe, das Kindergeld 259 €.

Zahlt der andere Elternteil einen Teil, wird dieser Betrag angerechnet. Sie bekommen dann nur die Differenz (§ 2 Abs. 3 UVG).

Wer Anspruch hat

  • Das Kind lebt bei einem Elternteil, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt ist.
  • Der andere Elternteil zahlt nicht, nicht regelmäßig oder weniger als den Unterhaltsvorschuss.
  • Für Kinder ab 12 Jahren gilt zusätzlich: Das Kind bezieht kein Bürgergeld oder wird durch den Vorschuss unabhängig davon, oder der Elternteil verdient ohne Kindergeld mindestens 600 € brutto im Monat (§ 1 Abs. 1a UVG).

Wichtig beim Antrag

  • Früh beantragen: Rückwirkend zahlt die Stelle höchstens für den Monat vor dem Antrag (§ 4 UVG).
  • Heiratet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, entfällt der Anspruch, weil er dann nicht mehr alleinerziehend im Sinne des Gesetzes ist.
  • Das Land holt sich das Geld vom anderen Elternteil zurück; sein Unterhaltsanspruch geht dafür auf das Land über (§ 7 UVG).

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet das zuständige Jugendamt oder Gericht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

227 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 299 € von 6 bis 11 Jahren und 394 € von 12 bis 17 Jahren, jeweils pro Monat. Das ist der Mindestunterhalt abzüglich 259 € Kindergeld.

Wo stelle ich den Antrag auf Unterhaltsvorschuss?

Bei der Unterhaltsvorschussstelle am Wohnort des Kindes. Sie gehört meist zum Jugendamt. Das zuständige Amt finden Sie über die Suche auf dieser Seite.

Gibt es Unterhaltsvorschuss auch rückwirkend?

Nur für den Monat vor dem Antrag, und nur wenn Sie sich zumutbar um Unterhalt vom anderen Elternteil bemüht haben (§ 4 Abs. 2 UVG). Deshalb lohnt es sich, den Antrag sofort zu stellen.

Muss der andere Elternteil den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Ja, soweit er leistungsfähig ist. Sein Unterhaltsanspruch geht in Höhe der gezahlten Leistung auf das Land über, das ihn dann einfordert (§ 7 UVG).

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