Ratgeber für Eltern
Die wichtigsten Leistungen des Jugendamts, kurz erklärt und mit den Paragrafen belegt.
- 227 €Unterhaltsvorschuss 2026Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt der Staat ein. Den Antrag stellen Sie bei der Unterhaltsvorschussstelle, die meist zum Jugendamt gehört.
- 0 €Beistandschaft: Das Jugendamt holt den UnterhaltMit einer Beistandschaft übernimmt das Jugendamt für Ihr Kind die Feststellung der Vaterschaft und die Durchsetzung des Kindesunterhalts. Sie behalten dabei das volle Sorgerecht.
- 0 €Sorgeerklärung: gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete ElternSind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter allein das Sorgerecht. Mit zwei Sorgeerklärungen bekommen beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht.
- 0 €Vaterschaft anerkennenSind die Eltern nicht verheiratet, wird der Vater erst durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung rechtlich Vater. Die Anerkennung beurkundet das Jugendamt kostenlos.
- 0 €Umgangsrecht nach der TrennungDas Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist dazu berechtigt und verpflichtet. Klappt die Absprache nicht, vermittelt das Jugendamt.