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Ratgeber · Stand 29.09.2026

Vaterschaft anerkennen

Sind die Eltern nicht verheiratet, wird der Vater erst durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung rechtlich Vater. Die Anerkennung beurkundet das Jugendamt kostenlos.

Kosten beim Jugendamt
0 €
Wann
jederzeit
auch vor der Geburt
Nötig
Zustimmung
der Mutter

Wer rechtlich Vater ist

Vater ist der Mann, der bei der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde (§ 1592 BGB). Erst dann bestehen Unterhalts-, Erb- und Umgangsrechte zwischen Vater und Kind.

So läuft die Anerkennung

  • Der Vater erklärt die Anerkennung, die Mutter stimmt zu (§ 1595 BGB). Beides muss öffentlich beurkundet werden (§ 1597 BGB), zum Beispiel kostenlos beim Jugendamt (§ 59 SGB VIII) oder beim Standesamt.
  • Die Anerkennung ist schon vor der Geburt möglich (§ 1594 Abs. 4 BGB), Bedingungen sind unwirksam.
  • Im selben Termin können Sie die Sorgeerklärung abgeben und einen Unterhaltstitel beurkunden lassen.

Wann die Anerkennung nicht wirkt

  • Solange ein anderer Mann rechtlich Vater ist, etwa der Ehemann der Mutter, ist die Anerkennung nicht wirksam (§ 1594 Abs. 2 BGB).
  • Läuft bereits ein Gerichtsverfahren zur Vaterschaft eines anderen Mannes, wirkt sie erst nach dessen Ende (§ 1594 Abs. 5 BGB).
  • Seit 29.07.2026: Hat ein Elternteil einen gesicherten Aufenthalt (etwa die deutsche Staatsangehörigkeit) und der andere nicht (etwa eine Aufenthaltsgestattung oder Ausreisepflicht), braucht die Anerkennung in der Regel die Zustimmung der Ausländerbehörde. Ohne sie ist sie unwirksam (§ 1598 Abs. 1 BGB, § 85a AufenthG).
  • Ohne Zustimmung der Mutter bleibt nur die gerichtliche Feststellung. Dabei hilft das Jugendamt über eine Beistandschaft.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet das zuständige Jugendamt oder Gericht.

Häufige Fragen

Was kostet die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt?

Nichts. Die Urkundsperson beim Jugendamt beurkundet die Anerkennung und die Zustimmung der Mutter kostenlos (§ 59 SGB VIII).

Kann ich die Vaterschaft vor der Geburt anerkennen?

Ja, die Anerkennung ist schon vor der Geburt zulässig (§ 1594 Abs. 4 BGB).

Braucht es die Zustimmung der Mutter?

Ja. Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter (§ 1595 Abs. 1 BGB), die ebenfalls beurkundet wird.

Bekomme ich mit der Anerkennung automatisch das Sorgerecht?

Nein. Dafür müssen beide Eltern zusätzlich eine Sorgeerklärung abgeben, heiraten oder das Familiengericht muss entscheiden (§ 1626a BGB).

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