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Ratgeber · Stand 29.09.2026

Sorgeerklärung: gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Eltern

Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter allein das Sorgerecht. Mit zwei Sorgeerklärungen bekommen beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht.

Kosten beim Jugendamt
0 €
Wann
jederzeit
auch vor der Geburt
Form
Beurkundung
Jugendamt oder Notar

Die Regel

Nicht verheiratete Eltern bekommen das gemeinsame Sorgerecht, wenn sie Sorgeerklärungen abgeben, einander heiraten oder das Familiengericht es ihnen überträgt. Sonst hat die Mutter die Sorge allein (§ 1626a BGB).

So läuft es ab

  • Beide Eltern erklären persönlich (§ 1626c BGB), die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen. Die Erklärungen müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1626d BGB), kostenlos beim Jugendamt (§ 59 SGB VIII) oder beim Notar.
  • Das geht schon vor der Geburt (§ 1626b Abs. 2 BGB). Bedingungen oder Befristungen sind unwirksam.
  • Meist wird im selben Termin die Vaterschaft anerkannt. Bringen Sie Ausweise und, wenn vorhanden, die Geburtsurkunde des Kindes mit und fragen Sie vorher nach weiteren Unterlagen.

Gut zu wissen

  • Das gemeinsame Sorgerecht endet nicht automatisch durch eine Trennung. Ändern kann es nur das Familiengericht.
  • Lehnt die Mutter die Sorgeerklärung ab, kann der Vater beim Familiengericht die gemeinsame Sorge beantragen. Sie wird übertragen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1626a Abs. 2 BGB).
  • Gibt es keine Sorgeerklärung, erhält die Mutter vom Jugendamt auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (§ 58 SGB VIII).

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet das zuständige Jugendamt oder Gericht.

Häufige Fragen

Was kostet eine Sorgeerklärung?

Beim Jugendamt nichts. Die Urkundsperson des Jugendamts darf Sorgeerklärungen beurkunden (§ 59 SGB VIII). Beim Notar fallen Gebühren an.

Kann man die Sorgeerklärung vor der Geburt abgeben?

Ja. Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden (§ 1626b Abs. 2 BGB).

Was passiert mit dem gemeinsamen Sorgerecht bei einer Trennung?

Es bleibt bestehen. Soll ein Elternteil die Sorge allein bekommen, muss das Familiengericht entscheiden.

Was ist ein Negativattest?

Umgangssprachlich die schriftliche Auskunft des Jugendamts, dass keine Sorgeerklärung und keine gerichtliche Sorgeentscheidung eingetragen ist. Die Mutter bekommt sie auf Antrag (§ 58 SGB VIII).

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