Was das Jugendamt für Eltern erledigt
Die meisten Leistungen für Eltern sind kostenlos. Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnort.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
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Gut zu wissen
Das Jugendamt ist keine Anwaltskanzlei. In einer Beistandschaft vertritt es das Kind bei Vaterschaft und Unterhalt, nicht Sie als Elternteil. Ihren eigenen Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner setzt das Jugendamt nicht durch.
Eine Beistandschaft endet, sobald Sie das schriftlich verlangen (§ 1715 BGB). Unterhaltsvorschuss fordert das Land später vom anderen Elternteil zurück.
In akuten Notlagen ist das Jugendamt über den Bereitschaftsdienst erreichbar, außerhalb der Sprechzeiten meist über Polizei (110) oder Feuerwehr (112).