Hamburg
Jugendamt Hamburg-Harburg
Zuständig für alle Familien mit Wohnsitz im Bezirk Harburg.
Kontakt
- Anschrift
- Fachamt Jugend- und Familienhilfe Bezirksamt Harburg
Harburger Ring 33
21073 Hamburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 40 42871-2593
- Sprechzeiten
- Telefonisch Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönlich Mo, Di, Do 10–13 und 14–16 Uhr, Fr 10–13 Uhr
- Offizielle Website
- hamburg.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Was Sie hier kostenlos erledigen
Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Außenstellen
- ASD Region SüderelbeNeugrabener Markt 5 · 21149 Hamburg · +49 40 42871-5328
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt Hamburg-Harburg?
Das Fachamt Jugend- und Familienhilfe Bezirksamt Harburg sitzt in Harburger Ring 33, 21073 Hamburg. Telefon: +49 40 42871-2593. E-Mail: asd-harburg@harburg.hamburg.de. Sprechzeiten: Telefonisch Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönlich Mo, Di, Do 10–13 und 14–16 Uhr, Fr 10–13 Uhr.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Hamburg-Harburg?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Hamburg-Harburg die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.