Rheinland-Pfalz
Jugendamt Stadt Koblenz
Zuständig für alle Familien mit Wohnsitz in Koblenz.
Kontakt
- Anschrift
- Jugendamt der Stadt Koblenz
Rathauspassage 2 (Schängel-Center)
56068 Koblenz
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 261 129-0
- Sprechzeiten
- Mo, Di, Do 8:30–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:30–12:00 Uhr; Termine nach Vereinbarung
- Offizielle Website
- koblenz.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Was Sie hier kostenlos erledigen
Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt Stadt Koblenz?
Das Jugendamt der Stadt Koblenz sitzt in Rathauspassage 2 (Schängel-Center), 56068 Koblenz. Telefon: +49 261 129-0 (Zentrale, verbindet weiter). E-Mail: jugendamt@stadt.koblenz.de. Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8:30–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:30–12:00 Uhr; Termine nach Vereinbarung.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Stadt Koblenz?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Stadt Koblenz die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
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