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Rheinland-Pfalz

Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis

Zuständig für 137 Städte und Gemeinden mit rund 106.705 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Jugendamt des Rhein-Hunsrück-Kreises
Ludwigstraße 3-5
55469 Simmern
Auf der Karte zeigen
Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
+49 6761 82-0
Offizielle Website
kv-rhk.de

Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.

Für diese Orte ist das Jugendamt zuständig

Maßgeblich ist der Wohnort des Kindes. Städte mit eigenem Jugendamt sind hier nicht enthalten.

Was Sie hier kostenlos erledigen

Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis?

Das Jugendamt des Rhein-Hunsrück-Kreises sitzt in Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern. Telefon: +49 6761 82-0 (Zentrale, verbindet weiter). E-Mail: rhk@rheinhunsrueck.de. Termine vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch.

Für welche Orte ist das Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis zuständig?

Für 137 Städte und Gemeinden, darunter Boppard, Simmern/ Hunsrück, Kastellaun, Emmelshausen, Rheinböllen, Kirchberg (Hunsrück), Sohren, Oberwesel und weitere. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis?

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.

Kann ich beim Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?

Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

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