Boppard · 15.771 Einwohner
Jugendamt Boppard
Boppard hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis mit Sitz in Simmern (rund 19 km entfernt).
Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis
- Anschrift
- Jugendamt des Rhein-Hunsrück-Kreises
Ludwigstraße 3-5
55469 Simmern
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 6761 82-0
- rhk@rheinhunsrueck.de
- Offizielle Website
- kv-rhk.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Boppard
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Boppard ist das Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis zuständig.
- 56154
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Boppard zuständig?
Für Boppard ist das Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis zuständig, Anschrift Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, Telefon +49 6761 82-0. Boppard hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Boppard entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Simmern liegt rund 19 km Luftlinie von Boppard entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.