Rheinland-Pfalz
Jugendamt Stadt Neustadt an der Weinstraße
Zuständig für alle Familien mit Wohnsitz in Neustadt an der Weinstraße.
Kontakt
- Anschrift
- Jugendamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße
Konrad-Adenauer-Straße 43
67433 Neustadt an der Weinstraße
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 6321 855-0
- Offizielle Website
- neustadt.eu
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Was Sie hier kostenlos erledigen
Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt Stadt Neustadt an der Weinstraße?
Das Jugendamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße sitzt in Konrad-Adenauer-Straße 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Telefon: +49 6321 855-0 (Zentrale, verbindet weiter). E-Mail: familie-jugend-soziales@neustadt.eu. Termine vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Stadt Neustadt an der Weinstraße?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Stadt Neustadt an der Weinstraße die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
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