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Brandenburg

Jugendamt Landkreis Havelland

Zuständig für 26 Städte und Gemeinden mit rund 170.834 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Jugendamt des Landkreises Havelland
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
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Sprechzeiten
Allgemeiner Sozialer Dienst: Di 16–18 Uhr, Do 9–12 Uhr; Beurkundungen/Unterhaltsfragen/Unterhaltsvorschuss/Elterngeld: Di 9–12 und 15–18 Uhr, Do 9–12 Uhr, Fr nach Terminvereinbarung; außerhalb der Sprechzeiten sind Termine möglich
Offizielle Website
havelland.de

Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.

Für diese Orte ist das Jugendamt zuständig

Maßgeblich ist der Wohnort des Kindes. Städte mit eigenem Jugendamt sind hier nicht enthalten.

Was Sie hier kostenlos erledigen

Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt Landkreis Havelland?

Das Jugendamt des Landkreises Havelland sitzt in Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow. Telefon: +49 3385 551-2401. E-Mail: jugendamt@havelland.de. Sprechzeiten: Allgemeiner Sozialer Dienst: Di 16–18 Uhr, Do 9–12 Uhr; Beurkundungen/Unterhaltsfragen/Unterhaltsvorschuss/Elterngeld: Di 9–12 und 15–18 Uhr, Do 9–12 Uhr, Fr nach Terminvereinbarung; außerhalb der Sprechzeiten sind Termine möglich.

Für welche Orte ist das Jugendamt Landkreis Havelland zuständig?

Für 26 Städte und Gemeinden, darunter Falkensee, Rathenow, Nauen, Brieselang, Wustermark, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Premnitz und weitere. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Havelland?

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.

Kann ich beim Jugendamt Landkreis Havelland die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?

Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

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