Mecklenburg-Vorpommern
Jugendamt Landkreis Nordwestmecklenburg
Zuständig für 83 Städte und Gemeinden mit rund 156.692 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Fachdienst Jugend des Landkreises Nordwestmecklenburg
Altwismarstraße 7-17
23966 Wismar
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 3841 3040-0
- Sprechzeiten
- Di 09:00-12:00 und 13:00-16:00, Do 09:00-12:00 und 13:00-18:00, sonst nach telefonischer Vereinbarung
- Offizielle Website
- nordwestmecklenburg.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Für diese Orte ist das Jugendamt zuständig
Maßgeblich ist der Wohnort des Kindes. Städte mit eigenem Jugendamt sind hier nicht enthalten.
- Wismar23966, 23968, 23970
- Grevesmühlen23936
- Lüdersdorf23923
- Gadebusch19205
- Schönberg23923
- Neukloster23992
- Dassow23942
- Bad Kleinen23996
- Rehna19217
- Warin19417
- Dorf Mecklenburg23970, 23972
- Selmsdorf23923
- Klütz23948
- Gägelow23968
- Bobitz23966, 23996
- Insel Poel23999
- Boltenhagen23946
- Neuburg23974
- Upahl23936
- Brüsewitz19071
- Kalkhorst23942, 23948
- Stepenitztal23936
- Lübow23972
- Lützow19209
- Lübstorf19069
- Hornstorf23970, 23974
- Schlagsdorf19217
- Zurow23992
- Damshagen23948
- Carlow19217
- Alt Meteln19069
- Blowatz23974
- Klein Trebbow19069
- Hohenkirchen23968
- Roggendorf19205
- Mühlen Eichsen19205
- Seehof19069
- Königsfeld19217
- Krembz19205
- Glasin23992
- Zierow23968
- Gottesgabe19209
- Ventschow19417
- Schildetal19209
- Dragun19205
- Hohen Viecheln23996
- Wedendorfersee19217
- Pokrent19205
- Veelböken19205
- Grambow19071, 19073
- Benz23970
- Testorf-Steinfort23936
- Warnow23936, 23948
- Krusenhagen23974
- Siemz-Niendorf23923
- Barnekow23968
- Groß Stieten23972
- Dalberg-Wendelstorf19071
- Pingelshagen19069
- Rüting23936
- Jesendorf19417
- Cramonshagen19071
- Zickhusen19069
- Boiensdorf23974
- Metelsdorf23972
- Roggenstorf23936
- Groß Molzahn19217
- Holdorf19205, 19217
- Utecht19217
- Perlin19209
- Bernstorf23936
- Rieps19217
- Bibow19417
- Kneese19205
- Züsow23992
- Menzendorf23923
- Lübberstorf23992
- Roduchelstorf23923
- Thandorf19217
- Rögnitz19205
- Passee23992
- Dechow19217
- Grieben23936
Was Sie hier kostenlos erledigen
Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Außenstellen
- Außenstelle Grevesmühlen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt Landkreis Nordwestmecklenburg?
Das Fachdienst Jugend des Landkreises Nordwestmecklenburg sitzt in Altwismarstraße 7-17, 23966 Wismar. Telefon: +49 3841 3040-0 (Zentrale, verbindet weiter). Sprechzeiten: Di 09:00-12:00 und 13:00-16:00, Do 09:00-12:00 und 13:00-18:00, sonst nach telefonischer Vereinbarung.
Für welche Orte ist das Jugendamt Landkreis Nordwestmecklenburg zuständig?
Für 83 Städte und Gemeinden, darunter Wismar, Grevesmühlen, Lüdersdorf, Gadebusch, Schönberg, Neukloster, Dassow, Bad Kleinen und weitere. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Nordwestmecklenburg?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Nordwestmecklenburg die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.