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Rheinland-Pfalz

Jugendamt Landkreis Trier-Saarburg

Zuständig für 104 Städte und Gemeinden mit rund 148.953 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Jugendamt des Landkreises Trier-Saarburg
Metternichstraße 33a
54292 Trier
Auf der Karte zeigen
Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
+49 651 715-0
Offizielle Website
trier-saarburg.de

Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.

Für diese Orte ist das Jugendamt zuständig

Maßgeblich ist der Wohnort des Kindes. Städte mit eigenem Jugendamt sind hier nicht enthalten.

Was Sie hier kostenlos erledigen

Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt Landkreis Trier-Saarburg?

Das Jugendamt des Landkreises Trier-Saarburg sitzt in Metternichstraße 33a, 54292 Trier. Telefon: +49 651 715-0 (Zentrale, verbindet weiter). E-Mail: kv@trier-saarburg.de. Termine vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch.

Für welche Orte ist das Jugendamt Landkreis Trier-Saarburg zuständig?

Für 104 Städte und Gemeinden, darunter Konz, Schweich, Saarburg, Hermeskeil, Trierweiler, Föhren, Kenn, Zemmer und weitere. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Trier-Saarburg?

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.

Kann ich beim Jugendamt Landkreis Trier-Saarburg die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?

Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

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