Alzey · 19.468 Einwohner
Jugendamt Alzey
Alzey hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Alzey-Worms.
Jugendamt Landkreis Alzey-Worms
- Anschrift
- Jugendamt des Landkreises Alzey-Worms
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 6731 408-0
- info@alzey-worms.de
- Offizielle Website
- kreis-alzey-worms.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Alzey
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Alzey ist das Jugendamt Landkreis Alzey-Worms zuständig.
- 55232
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Alzey-Worms hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Alzey zuständig?
Für Alzey ist das Jugendamt Landkreis Alzey-Worms zuständig, Anschrift An der Hexenbleiche 34, 55232 Alzey, Telefon +49 6731 408-0. Alzey hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Alzey-Worms?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Alzey-Worms die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.