Bitburg · 15.554 Einwohner
Jugendamt Bitburg
Bitburg hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Anschrift
- Jugendamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 6561 15-0
- info@bitburg-pruem.de
- Offizielle Website
- bitburg-pruem.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Bitburg
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Bitburg ist das Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm zuständig.
- 54634
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Bitburg zuständig?
Für Bitburg ist das Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm zuständig, Anschrift Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Telefon +49 6561 15-0. Bitburg hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.