Freudenstadt · 24.464 Einwohner
Jugendamt Freudenstadt
Freudenstadt hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Freudenstadt.
Jugendamt Landkreis Freudenstadt
- Anschrift
- Jugendamt Landkreis Freudenstadt
Landhausstraße 32+34
72250 Freudenstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7441 920-6001
- jugendamt@kreis-fds.de
- Offizielle Website
- kreis-fds.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Freudenstadt
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Freudenstadt ist das Jugendamt Landkreis Freudenstadt zuständig.
- 72250
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Freudenstadt hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Freudenstadt zuständig?
Für Freudenstadt ist das Jugendamt Landkreis Freudenstadt zuständig, Anschrift Landhausstraße 32+34, 72250 Freudenstadt, Telefon +49 7441 920-6001. Freudenstadt hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Freudenstadt?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Freudenstadt die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Freudenstadt gehören.