Groß-Gerau · 25.388 Einwohner
Jugendamt Groß-Gerau
Groß-Gerau hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Groß-Gerau.
Jugendamt Landkreis Groß-Gerau
- Anschrift
- Jugendamt des Kreises Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 6152 989-0
- Offizielle Website
- kreisgg.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Groß-Gerau
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Groß-Gerau ist das Jugendamt Landkreis Groß-Gerau zuständig.
- 64521
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Groß-Gerau hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Groß-Gerau zuständig?
Für Groß-Gerau ist das Jugendamt Landkreis Groß-Gerau zuständig, Anschrift Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau, Telefon +49 6152 989-0. Groß-Gerau hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Groß-Gerau?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Groß-Gerau die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Groß-Gerau gehören.