Halberstadt · 37.898 Einwohner
Jugendamt Halberstadt
Halberstadt hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Harz.
Jugendamt Landkreis Harz
- Anschrift
- Jugendamt Landkreis Harz
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3941 5970-2151
- jugendamt@kreis-hz.de
- Offizielle Website
- kreis-hz.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Halberstadt
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Halberstadt ist das Jugendamt Landkreis Harz zuständig.
- 38820
- 38822
- 38895
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Harz hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Halberstadt zuständig?
Für Halberstadt ist das Jugendamt Landkreis Harz zuständig, Anschrift Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt, Telefon +49 3941 5970-2151. Halberstadt hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Harz?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Harz die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Harz gehören.