Kürten · 20.033 Einwohner
Jugendamt Kürten
Kürten hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Rheinisch-Bergischer Kreis mit Sitz in Bergisch Gladbach (rund 11 km entfernt).
Jugendamt Rheinisch-Bergischer Kreis
- Anschrift
- Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2202 13-6784
- jugendamt@rbk-online.de
- Offizielle Website
- rbk-direkt.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Kürten
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Kürten ist das Jugendamt Rheinisch-Bergischer Kreis zuständig.
- 51515
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Rheinisch-Bergischer Kreis hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Kürten zuständig?
Für Kürten ist das Jugendamt Rheinisch-Bergischer Kreis zuständig, Anschrift Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, Telefon +49 2202 13-6784. Kürten hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Kürten entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Bergisch Gladbach liegt rund 11 km Luftlinie von Kürten entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Rheinisch-Bergischer Kreis?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Rheinisch-Bergischer Kreis die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Rheinisch-Bergischer Kreis gehören.