Leonberg · 49.480 Einwohner
Jugendamt Leonberg
Leonberg hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Böblingen mit Sitz in Böblingen (rund 13 km entfernt).
Jugendamt Landkreis Böblingen
- Anschrift
- Jugendamt Landkreis Böblingen
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7031 663-1397
- jugend@lrabb.de
- Sprechzeiten
- Mo–Mi 8–12 und 13–15:30 Uhr, Do 8–12 und 13–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr (sonst nach Vereinbarung)
- Offizielle Website
- lrabb.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Leonberg
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Leonberg ist das Jugendamt Landkreis Böblingen zuständig.
- 71229
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Böblingen hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Leonberg zuständig?
Für Leonberg ist das Jugendamt Landkreis Böblingen zuständig, Anschrift Parkstraße 16, 71034 Böblingen, Telefon +49 7031 663-1397. Leonberg hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Leonberg entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Böblingen liegt rund 13 km Luftlinie von Leonberg entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Böblingen?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Böblingen die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Böblingen gehören.