Montabaur · 14.884 Einwohner
Jugendamt Montabaur
Montabaur hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Westerwaldkreis.
Jugendamt Westerwaldkreis
- Anschrift
- Jugendamt des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 2602 124-0
- Sprechzeiten
- Mo 7:30–16:30 Uhr, Di/Mi/Fr 7:30–12:30 Uhr, Do 7:30–17:30 Uhr
- Offizielle Website
- westerwaldkreis.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Montabaur
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Montabaur ist das Jugendamt Westerwaldkreis zuständig.
- 56410
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Westerwaldkreis hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Montabaur zuständig?
Für Montabaur ist das Jugendamt Westerwaldkreis zuständig, Anschrift Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Telefon +49 2602 124-0. Montabaur hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Westerwaldkreis?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Westerwaldkreis die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.