Neu-Anspach · 14.342 Einwohner
Jugendamt Neu-Anspach
Neu-Anspach hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Hochtaunuskreis mit Sitz in Bad Homburg v.d. Höhe (rund 10 km entfernt).
Jugendamt Hochtaunuskreis
- Anschrift
- Jugendamt des Hochtaunuskreises
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 6172 999-0
- bis@hochtaunuskreis.de
- Offizielle Website
- hochtaunuskreis.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Neu-Anspach
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Neu-Anspach ist das Jugendamt Hochtaunuskreis zuständig.
- 61267
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Hochtaunuskreis hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Neu-Anspach zuständig?
Für Neu-Anspach ist das Jugendamt Hochtaunuskreis zuständig, Anschrift Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe, Telefon +49 6172 999-0. Neu-Anspach hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Neu-Anspach entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Bad Homburg v.d. Höhe liegt rund 10 km Luftlinie von Neu-Anspach entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Hochtaunuskreis?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Hochtaunuskreis die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Hochtaunuskreis gehören.