Neunkirchen · 12.705 Einwohner
Jugendamt Neunkirchen
Neunkirchen hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Kreis Siegen-Wittgenstein mit Sitz in Siegen (rund 10 km entfernt).
Jugendamt Kreis Siegen-Wittgenstein
- Anschrift
- Jugendamt Kreis Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Str. 73
57072 Siegen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 271 333-1332
- Offizielle Website
- siegen-wittgenstein.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Neunkirchen
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Neunkirchen ist das Jugendamt Kreis Siegen-Wittgenstein zuständig.
- 57290
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Kreis Siegen-Wittgenstein hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Neunkirchen zuständig?
Für Neunkirchen ist das Jugendamt Kreis Siegen-Wittgenstein zuständig, Anschrift Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen, Telefon +49 271 333-1332. Neunkirchen hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Neunkirchen entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Siegen liegt rund 10 km Luftlinie von Neunkirchen entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Kreis Siegen-Wittgenstein?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Kreis Siegen-Wittgenstein die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Kreis Siegen-Wittgenstein gehören.