Nienburg (Weser) · 32.608 Einwohner
Jugendamt Nienburg (Weser)
Nienburg (Weser) hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Nienburg (Weser).
Jugendamt Landkreis Nienburg (Weser)
- Anschrift
- Fachbereich Jugend des Landkreises Nienburg/Weser
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg (Weser)
Auf der Karte zeigen - Telefon (Allgemeiner Sozialer Dienst)
- +49 5021 967-309
- info@kreis-ni.de
- Offizielle Website
- lk-nienburg.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Nienburg (Weser)
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Nienburg (Weser) ist das Jugendamt Landkreis Nienburg (Weser) zuständig.
- 31582
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Nienburg (Weser) hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Nienburg (Weser) zuständig?
Für Nienburg (Weser) ist das Jugendamt Landkreis Nienburg (Weser) zuständig, Anschrift Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg (Weser), Telefon +49 5021 967-309. Nienburg (Weser) hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Nienburg (Weser)?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Nienburg (Weser) die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.