Osterholz-Scharmbeck · 29.710 Einwohner
Jugendamt Osterholz-Scharmbeck
Osterholz-Scharmbeck hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Osterholz.
Jugendamt Landkreis Osterholz
- Anschrift
- Jugendamt Landkreis Osterholz
Osterholzer Str. 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4791 930-2600
- Offizielle Website
- landkreis-osterholz.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Osterholz-Scharmbeck
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Osterholz-Scharmbeck ist das Jugendamt Landkreis Osterholz zuständig.
- 27711
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Osterholz hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Osterholz-Scharmbeck zuständig?
Für Osterholz-Scharmbeck ist das Jugendamt Landkreis Osterholz zuständig, Anschrift Osterholzer Str. 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck, Telefon +49 4791 930-2600. Osterholz-Scharmbeck hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Osterholz?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Osterholz die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Osterholz gehören.