Reichshof · 18.688 Einwohner
Jugendamt Reichshof
Reichshof hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Oberbergischer Kreis mit Sitz in Gummersbach (rund 10 km entfernt).
Jugendamt Oberbergischer Kreis
- Anschrift
- Jugendamt des Oberbergischen Kreises
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2261 88-5198
- amt51@obk.de
- Offizielle Website
- obk.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Reichshof
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Reichshof ist das Jugendamt Oberbergischer Kreis zuständig.
- 51580
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Oberbergischer Kreis hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Reichshof zuständig?
Für Reichshof ist das Jugendamt Oberbergischer Kreis zuständig, Anschrift Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach, Telefon +49 2261 88-5198. Reichshof hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Reichshof entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Gummersbach liegt rund 10 km Luftlinie von Reichshof entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Oberbergischer Kreis?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Oberbergischer Kreis die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Oberbergischer Kreis gehören.