Riedlingen · 11.176 Einwohner
Jugendamt Riedlingen
Riedlingen hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Biberach mit Sitz in Biberach an der Riß (rund 25 km entfernt).
Jugendamt Landkreis Biberach
- Anschrift
- Jugendamt Landkreis Biberach
Rollinstraße 9
88400 Biberach an der Riß
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 7351 52-0
- poststelle@biberach.de
- Offizielle Website
- biberach.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Riedlingen
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Riedlingen ist das Jugendamt Landkreis Biberach zuständig.
- 88499
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Biberach hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Riedlingen zuständig?
Für Riedlingen ist das Jugendamt Landkreis Biberach zuständig, Anschrift Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß, Telefon +49 7351 52-0. Riedlingen hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Riedlingen entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Biberach an der Riß liegt rund 25 km Luftlinie von Riedlingen entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Biberach?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Biberach die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Biberach gehören.