Sassenberg · 14.558 Einwohner
Jugendamt Sassenberg
Sassenberg hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Kreis Warendorf mit Sitz in Warendorf (rund 6 km entfernt).
Jugendamt Kreis Warendorf
- Anschrift
- Amt für Jugend und Bildung Kreis Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2581 53-5101
- Offizielle Website
- kreis-warendorf.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Sassenberg
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Sassenberg ist das Jugendamt Kreis Warendorf zuständig.
- 48336
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Kreis Warendorf hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Sassenberg zuständig?
Für Sassenberg ist das Jugendamt Kreis Warendorf zuständig, Anschrift Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf, Telefon +49 2581 53-5101. Sassenberg hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Sassenberg entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Warendorf liegt rund 6 km Luftlinie von Sassenberg entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Kreis Warendorf?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Kreis Warendorf die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Kreis Warendorf gehören.