Schwäbisch Hall · 42.598 Einwohner
Jugendamt Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Schwäbisch Hall.
Jugendamt Landkreis Schwäbisch Hall
- Anschrift
- Jugendamt Landkreis Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 791 755-7660
- info@lrasha.de
- Offizielle Website
- lrasha.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Schwäbisch Hall
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Schwäbisch Hall ist das Jugendamt Landkreis Schwäbisch Hall zuständig.
- 74523
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Schwäbisch Hall hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Schwäbisch Hall zuständig?
Für Schwäbisch Hall ist das Jugendamt Landkreis Schwäbisch Hall zuständig, Anschrift Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon +49 791 755-7660. Schwäbisch Hall hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Schwäbisch Hall?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Schwäbisch Hall die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Schwäbisch Hall gehören.