Sömmerda · 18.503 Einwohner
Jugendamt Sömmerda
Sömmerda hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Sömmerda.
Jugendamt Landkreis Sömmerda
- Anschrift
- Jugendamt Landkreis Sömmerda
Wielandstraße 4 (Haus 2)
99610 Sömmerda
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 3634 354-0
- Offizielle Website
- lra-soemmerda.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Sömmerda
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Sömmerda ist das Jugendamt Landkreis Sömmerda zuständig.
- 99610
- 99625
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Sömmerda hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Sömmerda zuständig?
Für Sömmerda ist das Jugendamt Landkreis Sömmerda zuständig, Anschrift Wielandstraße 4 (Haus 2), 99610 Sömmerda, Telefon +49 3634 354-0. Sömmerda hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Sömmerda?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Sömmerda die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.