Sondershausen · 20.910 Einwohner
Jugendamt Sondershausen
Sondershausen hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Kyffhäuserkreis.
Jugendamt Kyffhäuserkreis
- Anschrift
- Jugend- und Sozialamt Kyffhäuserkreis (Bereich Jugend)
Markt 8
99706 Sondershausen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3632 741-642
- jugendamt@kyffhaeuser.de
- Sprechzeiten
- Di 09:00-12:00 & 13:00-18:00; Do 09:00-12:00 & 13:00-16:00
- Offizielle Website
- kyffhaeuser.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Sondershausen
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Sondershausen ist das Jugendamt Kyffhäuserkreis zuständig.
- 99706
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Kyffhäuserkreis hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Sondershausen zuständig?
Für Sondershausen ist das Jugendamt Kyffhäuserkreis zuständig, Anschrift Markt 8, 99706 Sondershausen, Telefon +49 3632 741-642. Sondershausen hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Kyffhäuserkreis?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Kyffhäuserkreis die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.