Wildeshausen · 21.155 Einwohner
Jugendamt Wildeshausen
Wildeshausen hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Oldenburg.
Jugendamt Landkreis Oldenburg
- Anschrift
- Jugendamt Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4431 85257
- Offizielle Website
- oldenburg-kreis.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Wildeshausen
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Wildeshausen ist das Jugendamt Landkreis Oldenburg zuständig.
- 27793
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Oldenburg hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Wildeshausen zuständig?
Für Wildeshausen ist das Jugendamt Landkreis Oldenburg zuständig, Anschrift Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, Telefon +49 4431 85257. Wildeshausen hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Oldenburg?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Oldenburg die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Oldenburg gehören.