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Hessen

Jugendamt Landkreis Offenbach

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 358.022 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Fachdienst Jugend und Familie des Kreises Offenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Auf der Karte zeigen
Telefon (Allgemeiner Sozialer Dienst)
+49 6074 8180-3355
Offizielle Website
kreis-offenbach.de

Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.

Für diese Orte ist das Jugendamt zuständig

Maßgeblich ist der Wohnort des Kindes. Städte mit eigenem Jugendamt sind hier nicht enthalten.

Was Sie hier kostenlos erledigen

Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt Landkreis Offenbach?

Das Fachdienst Jugend und Familie des Kreises Offenbach sitzt in Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach. Telefon: +49 6074 8180-3355 (Allgemeiner Sozialer Dienst). E-Mail: info@kreis-offenbach.de. Termine vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch.

Für welche Orte ist das Jugendamt Landkreis Offenbach zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Rodgau, Dreieich, Langen (Hessen), Neu-Isenburg, Dietzenbach, Mühlheim am Main, Rödermark, Obertshausen und weitere. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Offenbach?

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.

Kann ich beim Jugendamt Landkreis Offenbach die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?

Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

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