Dietzenbach · 35.561 Einwohner
Jugendamt Dietzenbach
Dietzenbach hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Offenbach.
Jugendamt Landkreis Offenbach
- Anschrift
- Fachdienst Jugend und Familie des Kreises Offenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Auf der Karte zeigen - Telefon (Allgemeiner Sozialer Dienst)
- +49 6074 8180-3355
- info@kreis-offenbach.de
- Offizielle Website
- kreis-offenbach.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Dietzenbach
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Dietzenbach ist das Jugendamt Landkreis Offenbach zuständig.
- 63128
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Offenbach hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Dietzenbach zuständig?
Für Dietzenbach ist das Jugendamt Landkreis Offenbach zuständig, Anschrift Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Telefon +49 6074 8180-3355. Dietzenbach hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Offenbach?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Offenbach die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Offenbach gehören.