Bad Neustadt a. d. Saale · 15.434 Einwohner
Jugendamt Bad Neustadt a. d. Saale
Bad Neustadt a. d. Saale hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Rhön-Grabfeld mit Sitz in Bad Neustadt.
Jugendamt Landkreis Rhön-Grabfeld
- Anschrift
- Kreisjugendamt Rhön-Grabfeld
Roßmarktstraße 50
97616 Bad Neustadt
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 9771 94-0
- Offizielle Website
- rhoen-grabfeld.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Bad Neustadt a. d. Saale
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Bad Neustadt a. d. Saale ist das Jugendamt Landkreis Rhön-Grabfeld zuständig.
- 97616
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Rhön-Grabfeld hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Bad Neustadt a. d. Saale zuständig?
Für Bad Neustadt a. d. Saale ist das Jugendamt Landkreis Rhön-Grabfeld zuständig, Anschrift Roßmarktstraße 50, 97616 Bad Neustadt, Telefon +49 9771 94-0. Bad Neustadt a. d. Saale hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Rhön-Grabfeld?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Rhön-Grabfeld die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.