Burgthann · 11.466 Einwohner
Jugendamt Burgthann
Burgthann hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Nürnberger Land mit Sitz in Lauf a.d. Pegnitz (rund 18 km entfernt).
Jugendamt Landkreis Nürnberger Land
- Anschrift
- Kreisjugendamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d. Pegnitz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9123 950-6444
- Offizielle Website
- nuernberger-land.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Burgthann
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Burgthann ist das Jugendamt Landkreis Nürnberger Land zuständig.
- 90559
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Nürnberger Land hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Burgthann zuständig?
Für Burgthann ist das Jugendamt Landkreis Nürnberger Land zuständig, Anschrift Waldluststr. 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, Telefon +49 9123 950-6444. Burgthann hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Burgthann entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Lauf a.d. Pegnitz liegt rund 18 km Luftlinie von Burgthann entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Nürnberger Land?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Nürnberger Land die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Nürnberger Land gehören.