Karlstadt · 14.739 Einwohner
Jugendamt Karlstadt
Karlstadt hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Main-Spessart.
Jugendamt Landkreis Main-Spessart
- Anschrift
- Kreisjugendamt Main-Spessart
Ringstr. 24
97753 Karlstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 9353 793-0
- Leitung.SG23@lramsp.de
- Offizielle Website
- main-spessart.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Karlstadt
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Karlstadt ist das Jugendamt Landkreis Main-Spessart zuständig.
- 97753
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Main-Spessart hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Karlstadt zuständig?
Für Karlstadt ist das Jugendamt Landkreis Main-Spessart zuständig, Anschrift Ringstr. 24, 97753 Karlstadt, Telefon +49 9353 793-0. Karlstadt hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Main-Spessart?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Main-Spessart die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Main-Spessart gehören.