Lappersdorf · 13.419 Einwohner
Jugendamt Lappersdorf
Lappersdorf hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Regensburg mit Sitz in Regensburg (rund 4 km entfernt).
Jugendamt Landkreis Regensburg
- Anschrift
- Kreisjugendamt Regensburg
Altmühlstr. 3
93059 Regensburg
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 941 4009-0
- Offizielle Website
- landkreis-regensburg.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Lappersdorf
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Lappersdorf ist das Jugendamt Landkreis Regensburg zuständig.
- 93138
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Regensburg hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Lappersdorf zuständig?
Für Lappersdorf ist das Jugendamt Landkreis Regensburg zuständig, Anschrift Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Telefon +49 941 4009-0. Lappersdorf hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Lappersdorf entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Regensburg liegt rund 4 km Luftlinie von Lappersdorf entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Regensburg?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Regensburg die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Regensburg gehören.