Mühldorf a. Inn · 22.503 Einwohner
Jugendamt Mühldorf a. Inn
Mühldorf a. Inn hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Mühldorf a. Inn.
Jugendamt Landkreis Mühldorf a. Inn
- Anschrift
- Amt für Jugend und Familie
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8631 699-770
- jugendamt@lra-mue.de
- Offizielle Website
- lra-mue.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Mühldorf a. Inn
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Mühldorf a. Inn ist das Jugendamt Landkreis Mühldorf a. Inn zuständig.
- 84453
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Mühldorf a. Inn hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Mühldorf a. Inn zuständig?
Für Mühldorf a. Inn ist das Jugendamt Landkreis Mühldorf a. Inn zuständig, Anschrift Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn, Telefon +49 8631 699-770. Mühldorf a. Inn hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Mühldorf a. Inn?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Mühldorf a. Inn die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Mühldorf a. Inn gehören.