Neustadt a. d. Aisch · 13.294 Einwohner
Jugendamt Neustadt a. d. Aisch
Neustadt a. d. Aisch hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim mit Sitz in Neustadt (rund 120 km entfernt).
Jugendamt Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
- Anschrift
- Kreisjugendamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 9161 92-0
- poststelle@kreis-nea.de
- Offizielle Website
- kreis-nea.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Neustadt a. d. Aisch
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Neustadt a. d. Aisch ist das Jugendamt Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim zuständig.
- 91413
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Neustadt a. d. Aisch zuständig?
Für Neustadt a. d. Aisch ist das Jugendamt Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim zuständig, Anschrift Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt, Telefon +49 9161 92-0. Neustadt a. d. Aisch hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Neustadt a. d. Aisch entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Neustadt liegt rund 120 km Luftlinie von Neustadt a. d. Aisch entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim gehören.