Neustadt b. Coburg · 14.824 Einwohner
Jugendamt Neustadt b. Coburg
Neustadt b. Coburg hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Coburg mit Sitz in Coburg (rund 14 km entfernt).
Jugendamt Landkreis Coburg
- Anschrift
- Kreisjugendamt Coburg
Lauterer Str. 60
96450 Coburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9561 514-2201
- Offizielle Website
- landkreis-coburg.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Neustadt b. Coburg
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Neustadt b. Coburg ist das Jugendamt Landkreis Coburg zuständig.
- 96465
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Coburg hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Neustadt b. Coburg zuständig?
Für Neustadt b. Coburg ist das Jugendamt Landkreis Coburg zuständig, Anschrift Lauterer Str. 60, 96450 Coburg, Telefon +49 9561 514-2201. Neustadt b. Coburg hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Neustadt b. Coburg entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Coburg liegt rund 14 km Luftlinie von Neustadt b. Coburg entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Coburg?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Coburg die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Coburg gehören.