Spiesen-Elversberg · 13.080 Einwohner
Jugendamt Spiesen-Elversberg
Spiesen-Elversberg hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Neunkirchen mit Sitz in Neunkirchen (rund 4 km entfernt).
Jugendamt Landkreis Neunkirchen
- Anschrift
- Kreisjugendamt Neunkirchen
Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6824 906-7300
- Offizielle Website
- landkreis-neunkirchen.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Spiesen-Elversberg
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Spiesen-Elversberg ist das Jugendamt Landkreis Neunkirchen zuständig.
- 66583
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Neunkirchen hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Spiesen-Elversberg zuständig?
Für Spiesen-Elversberg ist das Jugendamt Landkreis Neunkirchen zuständig, Anschrift Saarbrücker Str. 1, 66538 Neunkirchen, Telefon +49 6824 906-7300. Spiesen-Elversberg hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Spiesen-Elversberg entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Neunkirchen liegt rund 4 km Luftlinie von Spiesen-Elversberg entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Neunkirchen?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Neunkirchen die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Neunkirchen gehören.