Saarland
Jugendamt Landkreis Neunkirchen
Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 133.179 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Kreisjugendamt Neunkirchen
Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6824 906-7300
- Offizielle Website
- landkreis-neunkirchen.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Für diese Orte ist das Jugendamt zuständig
Maßgeblich ist der Wohnort des Kindes. Städte mit eigenem Jugendamt sind hier nicht enthalten.
- Neunkirchen66538, 66539, 66540
- Eppelborn66571, 66822
- Illingen66557
- Schiffweiler66578
- Ottweiler66564
- Spiesen-Elversberg66583
- Merchweiler66589
Was Sie hier kostenlos erledigen
Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt Landkreis Neunkirchen?
Das Kreisjugendamt Neunkirchen sitzt in Saarbrücker Str. 1, 66538 Neunkirchen. Telefon: +49 6824 906-7300. E-Mail: jugendamt@landkreis-neunkirchen.de. Termine vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch.
Für welche Orte ist das Jugendamt Landkreis Neunkirchen zuständig?
Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Neunkirchen, Eppelborn, Illingen, Schiffweiler, Ottweiler, Spiesen-Elversberg, Merchweiler. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Neunkirchen?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Neunkirchen die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.