Rheinland-Pfalz
Jugendamt Stadt Zweibrücken
Zuständig für alle Familien mit Wohnsitz in Zweibrücken.
Kontakt
- Anschrift
- Jugendamt der Stadt Zweibrücken
Schillerstraße 4-6
66482 Zweibrücken
Auf der Karte zeigen - Telefon (Geschäftszimmer)
- +49 6332 871-553
- Offizielle Website
- zweibruecken.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Was Sie hier kostenlos erledigen
Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt Stadt Zweibrücken?
Das Jugendamt der Stadt Zweibrücken sitzt in Schillerstraße 4-6, 66482 Zweibrücken. Telefon: +49 6332 871-553 (Geschäftszimmer). E-Mail: jugendamt@zweibruecken.de. Termine vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Stadt Zweibrücken?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Stadt Zweibrücken die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
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