Taufkirchen · 18.140 Einwohner
Jugendamt Taufkirchen
Taufkirchen hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis München mit Sitz in München (rund 11 km entfernt).
Jugendamt Landkreis München
- Anschrift
- Kreisjugendamt
Mariahilfplatz 17
81514 München
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 89 6221-0
- Offizielle Website
- landkreis-muenchen.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Taufkirchen
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Taufkirchen ist das Jugendamt Landkreis München zuständig.
- 82024
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis München hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Taufkirchen zuständig?
Für Taufkirchen ist das Jugendamt Landkreis München zuständig, Anschrift Mariahilfplatz 17, 81514 München, Telefon +49 89 6221-0. Taufkirchen hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Taufkirchen entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in München liegt rund 11 km Luftlinie von Taufkirchen entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis München?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis München die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis München gehören.