Waldkirchen · 11.356 Einwohner
Jugendamt Waldkirchen
Waldkirchen hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Freyung-Grafenau mit Sitz in Freyung (rund 9 km entfernt).
Jugendamt Landkreis Freyung-Grafenau
- Anschrift
- Kreisjugendamt Freyung-Grafenau
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 8551 57-0
- Offizielle Website
- freyung-grafenau.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Waldkirchen
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Waldkirchen ist das Jugendamt Landkreis Freyung-Grafenau zuständig.
- 94065
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Freyung-Grafenau hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenSeite des JugendamtsBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Waldkirchen zuständig?
Für Waldkirchen ist das Jugendamt Landkreis Freyung-Grafenau zuständig, Anschrift Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung, Telefon +49 8551 57-0. Waldkirchen hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Waldkirchen entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Freyung liegt rund 9 km Luftlinie von Waldkirchen entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Freyung-Grafenau?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Freyung-Grafenau die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.