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Bayern

Jugendamt Landkreis Altötting

Zuständig für 24 Städte und Gemeinden mit rund 113.938 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amt für Kinder, Jugend und Familie (Kreisjugendamt)
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Auf der Karte zeigen
Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
+49 8671 502-0
Sprechzeiten
Mo–Mi 8:00–12:00 Uhr, Do 8:00–12:00 u. 14:00–18:00 Uhr, Fr 8:00–12:00 Uhr
Offizielle Website
lra-aoe.de

Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.

Für diese Orte ist das Jugendamt zuständig

Maßgeblich ist der Wohnort des Kindes. Städte mit eigenem Jugendamt sind hier nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt Landkreis Altötting?

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Kreisjugendamt) sitzt in Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting. Telefon: +49 8671 502-0 (Zentrale, verbindet weiter). E-Mail: kanzlei@lra-aoe.de. Sprechzeiten: Mo–Mi 8:00–12:00 Uhr, Do 8:00–12:00 u. 14:00–18:00 Uhr, Fr 8:00–12:00 Uhr.

Für welche Orte ist das Jugendamt Landkreis Altötting zuständig?

Für 24 Städte und Gemeinden, darunter Burghausen, Altötting, Burgkirchen a. d. Alz, Töging a. Inn, Neuötting, Garching a. d. Alz, Winhöring, Emmerting und weitere. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Altötting?

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.

Kann ich beim Jugendamt Landkreis Altötting die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?

Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

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